Die folgenden Kategorien sind beide vom Einreiseverbot ausgenommen und dürfen unabhängig vom Abflugland ohne gültige Covid-Bescheinigung nach Schweden einreisen:
- schwedische Staatsbürger.
- ausländische Staatsbürger, die in Schweden leben.
- Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Aufenthaltsrecht in Schweden oder einem anderen EWR-Staat besitzen, Inhaber eines nationalen (Klasse D) Visums für Schweden oder eines nationalen (Klasse D) Visums, das für gültig ist mehr als drei Monate in einem anderen EWR-Land, Andorra, Monaco, San Marino, der Schweiz oder dem Vatikan;
- Personen mit nachgewiesener familiärer Verbindung zu einem schwedischen Staatsbürger, EWR-Bürger oder einem Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis , Aufenthaltsstatus oder nationales Visum (Klasse D) in Schweden oder einem EWR-Land
- Ausländische Staatsbürger aus dringenden familiären Gründen.
- Personen, die im Gütertransport oder andere Arbeiten tätig sind in der Transportbranche.
- Personen, die internationalen Schutz benötigen (z. B. Asyl) oder andere humanitäre Bedürfnisse haben.
- Seeleute.
- Diplomaten und konsularische Mitarbeiter, die von ausländischen Staaten in Schweden beschäftigt werden, ihre Familienangehörigen und Mitarbeiter sowie ausländische Kuriere. - Personen, die von den Regierungsstellen eingeladen werden.
– Personen unter 18 Jahren.
– Jemand, der medizinische Versorgung und medizinische Transporte durchführt, daran teilnimmt oder Gegenstand von solchen ist.
– Personen, die es sind sich in Schweden einem chirurgischen Eingriff oder einer anderen unaufschiebbaren medizinischen Grundversorgung zu unterziehen.
- Personen, die die Grenze beim Rentierhüten überqueren.
- Personen, die über Schweden zwischen Bornholm und einem anderen Teil Dänemarks reisen.