Diese Reisebeschränkungen gelten nicht für
- Staatsangehörige Kasachstans
- Einwohner Kasachstans (können einmal alle 15 Tage einreisen)
- Ehepartner, Eltern, Kinder von Staatsangehörigen/Einwohnern Kasachstans (können einmal alle 15 Tage einreisen 15 Tage)
- Staatsangehörige bestimmter Länder, darunter Belgien, Frankreich, Neuseeland und Portugal
- Inhaber eines Diplomatenpasses und ihre Familien
- Personen mit einem Visum für Kasachstan, die vom stellvertretenden Ministerpräsidenten von Kasachstan genehmigt wurden
- Passagiere, die als Studenten mit einem Einladungsschreiben einer Bildungseinrichtung Kasachstans reisen
- Passagiere, die geschäftlich reisen und vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Kasachstans genehmigt wurden
- Reisende, die aus ausgewählten -Ländern anreisen und Staatsbürger sind dieses Landes dürfen nach Kasachstan einreisen.