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Standard (Toyota Prius oder ähnlich) ist der am häufigsten gebuchte Mietwagentyp in Japan.
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Grundsätzlich sind die Straßen in Japan oft sehr voll. Vor allem in den Großstädten, aber auch in kleineren Ortschaften. Du musst daher genügend Zeit für deine Fahrt einplanen und darfst dich von dem hektischen Treiben nicht aus der Ruhe bringen lassen. Besonders hervorzuheben ist das für Europäer gewöhnungsbedürftige Linksfahrgebot und du solltest dich vor dem Anmieten deines Leihwagens entsprechend vorbereiten.
Um einen Mietwagen in Japan buchen zu können, musst du mindestens 26 Jahre alt sein und über einen gültigen EU-Führerschein verfügen. Diese Regelung gilt für alle Fahrer, die den Leihwagen in Japan bewegen, nicht nur für den Fahrer, der das Fahrzeug anmietet. Ausnahmen gibt es nicht. Alle Fahrer, die den Mietwagen in Japan fahren wollen, werden in dem Vertrag eingetragen und bei Kontrollen wird überprüft, ob der Fahrer des Leihwagens auch im Vertrag vermerkt ist. Ist das nicht Fall, gibt es nicht nur Ärger und ein Bußgeld, sondern die Versicherung zahlt im Falle eines Verkehrsunfalls auch nicht.
Die Benzinpreise in Japan sind vergleichbar mit den Preisen in Deutschland oder den USA. Im Durchschnitt kostet der Liter Kraftstoff etwa 170,70 ¥ (1,30 €). Die Preise unterliegen jedoch Schwankungen und ändern sich wie auch in Deutschland häufig. Du solltest dich daher direkt bei deiner Ankunft über die Preise informieren und schauen, wo du deinen Mietwagen in Japan am günstigsten auftanken kannst. Auch hier haben unterschiedliche Tankstellen an verschiedenen Orten, andere Preise und mit einem Vergleich kannst du etwas Geld sparen.
Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit in Japan liegt für Autobahnen bei 100 km/h und für alle anderen Straßen bei 60 km/h, sofern nicht durch Schilder etwas anderes angegeben ist. Eine Ausnahme bilden der Shin-Tōmei Expressway (E1A) sowie der Tōhoku Expressway (E4). Hier sind auf Teilen bis zu 120 Kilometer pro Stunde erlaubt. Auf ländlichen Straßen gilt in der Regel eine generelle Zone 40. Auch hier sind Abweichungen von dieser Regel durch Schilder kenntlich gemacht.
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