Partnerinformationen

Das ist das Verfahren für die Partnerinformationen bei KAYAK

Hier bei KAYAK bemühen wir uns sehr um den Schutz unserer Partner und halten uns an alle relevanten rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen.

Damit wir besser verstehen, mit wem wir geschäftliche Beziehungen unterhalten, bitten wir alle neuen und bestehenden Partner, zusätzliche Informationen bereitzustellen, die uns mehr über Ihr Unternehmen mitteilen. Dies erfolgt, indem Sie das Formular „Partnerinformationen“ ausfüllen. Wir bitten Sie, dass Formular so bald wie möglich auszufüllen, damit wir das Onboarding abschließen und Sie im Zahlungssystem aufnehmen können. Weitere Informationen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihren Account Manager oder einen KAYAK-Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie eine Bedeutungserklärung der Begriffe im Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie je nach geografischer Lage Ihres Unternehmens ggf. nicht nach manchen Informationen gefragt werden. Wenden Sie sich bei Fragen oder Bedenken an Ihren Account Manager.

„Anderer Name“

Einige Unternehmen arbeiten unter einem Namen, der sich von dem registrierten, rechtlichen Namen des Unternehmens unterscheidet. Dies kann z. B. ein Markenname, Handelsname oder Unternehmensname sein.

„Geschäftliche Einheit“

Ein Unternehmen, das nach dem Gesellschaftsrecht gegründet und verwaltet wird und das Geschäftstätigkeiten, gemeinnützige Arbeit oder andere erlaubte Tätigkeiten ausübt. Geschäftliche Einheiten werden gewöhnlich gegründet, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen, z. B. Unternehmen, Partnerschaften, Trusts und Nichtregierungsorganisationen.

„Regierungsbeamte/Staatliche Stellen“

Dazu gehören Einzelpersonen wie das Staatsoberhaupt, ein gewähltes Regierungsmitglied oder ein leitender Angestellter eines Staats- oder Gesetzgebungsorgans sowie Abteilungen, Behörden oder Gesetzgebungsorgane, die von der Regierung eingeführt wurden. Dazu gehören auch Beamte, Mitarbeiter und anderweitig in einer offiziellen Funktion für eine Regierungsbehörde agierende oder behilfliche Personen, einschließlich staatlicher und staatlich kontrollierter Unternehmen.

„Regierungsbesitz“

Ein Unternehmen befindet sich gänzlich im Besitz oder unter der Kontrolle (d. h. durch mehr als 50 % der Anteile) einer Regierungsbehörde oder eines Regierungsbeamten.

„Einzelperson“

Eine „natürliche Person“ (im rechtlichen Sinne, d. h. eine Person mit eigener Rechtspersönlichkeit), die ein individuelles menschliches Wesen ist und die nicht nach Gesellschaftsrecht gegründet wurde und verwaltet wird.

„Registrierter Name des Unternehmens/Adresse“

Der offizielle Name/die offizielle Anschrift des Unternehmens, wie er/sie in offiziellen Registrierungsdokumenten verwendet wird.

„Anteilseigner“

Gehört ein Unternehmen mehreren Personen oder Unternehmen, benötigen wir den juristischen Namen der Firma oder Einzelpersonen, deren Besitz mehr als 20 % beträgt.

Eindeutig rechtmäßige*r Eigentümer*in des Unternehmens

Eindeutig rechtmäßige*r Eigentümer*in ist die Person, der das Unternehmen tatsächlich gehört. Wenn eine Einzelperson ein Unternehmen rechtmäßig besitzt, ist diese die*der eindeutig rechtmäßige Eigentümer*in. Wenn eine Firma ein Unternehmen besitzt, ist dieses Unternehmen der eindeutige Eigentümer.

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